diagnostik
Diagnostik – Autismus und ADHS
Trotz der aktuell leider längeren Wartezeiten auf einen freien Therapieplatz können wir bei diagnostischen Fragestellungen eine relativ zeitnahe und umfassende Abklärungen anbieten.
Sollte sich dabei im Verlauf zeigen, dass andere Unterstützungsangebote – anstelle einer Psychotherapie oder ergänzend dazu – derzeit geeigneter sind, beraten wir gerne zu entsprechenden Möglichkeiten.
01.
Ablauf
Im Rahmen von therapeutischen Sprechstunden kann zunächst ein klärendes Erstgespräch vereinbart werden, in dem wir dann das Anliegen und unser weiteres Vorgehen besprechen. Daran schließen sich dann Termine zur konkreten Diagnostik mit dem Kind/Jugendlichen sowie den Bezugspersonen an. Hierzu nutzen wir zum Beispiel Fragebögen, Intelligenz- und Entwicklungstests, sowie projektive Verfahren. Im abschließenden Gespräch besprechen wir gemeinsam alle Ergebnisse und überlegen die folgenden Schritte.
02.
Diagnostik von Autismus-Spektrum-Störungen und ADHS
Neben Diagnosen zu den unter „Therapie“ aufgeführten Störungsbildern bieten wir in unserer Praxis auch spezialisierte Diagnostik im Bereich Autismus sowie ADHS an.
Für die Autismus-Diagnostik erfolgt zunächst ein Screening zu den aktuellen Besonderheiten, bei entsprechenden Hinweisen führen wir dann eine umfassende Diagnostik mit ADI-R und ADOS-2 durch.
Die ADHS-Diagnostik umfasst standardisierte Fragebögen, strukturierte klinische Interviews sowie Verhaltensbeobachtungen und ggf standardisierte Computertests.
Abschließend bieten wir auch hier ein Befundgespräch mit einer ausführlichen Beratung zu weiteren Therapie- und Unterstützungsmöglichkeiten an. Einen schriftlichen Befundbericht, in dem wir die Diagnostik und weitere Therapieempfehlungen darstellen, erhalten Sie ebenfalls im Anschluss.
Bei weiteren Fragen zum Thema Autismus (z.B. zum Umgang mit der Diagnose, zu Strategien für den Alltag oder der Schule oder zu Autismus und ADHS) können Sie sich ebenfalls gern an uns wenden.
03.
Kosten
In der Regel werden diagnostische Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auf Wunsch können sie aber auch im Rahmen von Selbstzahlerleistungen erfolgen. Die Abrechnung erfolgt dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).